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    Verfassungsschutz erklärt AfD für „rechtsextrem“ und sichert Stillhaltevereinbarung zu

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in einem aktuellen Rechtsstreit mit der Alternative für Deutschland (AfD) eine Stillhaltezusage abgegeben. Diese besagt, dass die Behörde die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen wird. Die Entscheidung wurde heute bekannt gegeben, und eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang des entsprechenden Schreibens der Behörde. Das BfV erklärte, es wolle sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ nicht öffentlich äußern. Diese Vorgehensweise ist nicht neu; bereits im Januar 2021 hatte das Bundesamt eine ähnliche Zusage gemacht, nachdem die AfD gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Diese Klage…

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