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    Österreich sieht sich mehreren Verfahren wegen Vertragsverletzungen gegenüber

    Die Europäische Kommission hat die Einleitung mehrerer Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich beschlossen. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur Österreich, sondern auch fünf weitere EU-Mitgliedsstaaten, die ihren Verpflichtungen zur Einführung eines elektronischen Zollsystems zur vorübergehenden Verwahrung im Luftverkehr sowie des nationalen Einfuhrsystems nicht nachgekommen sind. Das neue System sollte bis Ende 2023 in allen EU-Staaten betriebsbereit sein, um die Zollabwicklung zu modernisieren und zu vereinheitlichen. Veraltete Zolldaten und fehlende Compliance Ein weiteres Verfahren betrifft die unzureichende Übermittlung von Zolldaten durch Österreich und die anderen betroffenen Länder. Bis zum 1. Januar 2024 sollten bestimmte Zolldaten über das von der EU betriebene digitale System SURV3 an die Kommission übermittelt werden. Laut Kommission verwenden die Mitgliedsstaaten…

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