Alltage,  Finanzen

Österreich sieht sich zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren gegenüber

Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Österreich mehrere Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, da das Land seinen Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen nicht nachgekommen ist. Dies betrifft sowohl die Einführung eines elektronischen Zollsystems als auch die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften.

Vertragsverletzungsverfahren wegen Zollsystemen

Ein zentrales Verfahren betrifft die Einführung eines elektronischen Zollsystems zur vorübergehenden Verwahrung im Luftverkehr sowie des nationalen Einfuhrsystems. Österreich gehört zu einer Gruppe von sechs EU-Ländern, die bis Ende 2023 diese Systeme betriebsbereit machen sollten. Die Kommission stellt jedoch fest, dass die betroffenen Mitgliedstaaten weiterhin veraltete Formate und reduzierte Datensätze verwenden. Dies führt zu einer Verzögerung bei der vollständigen Übermittlung von Zolldaten an die EU. Bis zum 1. Januar 2024 sollen diese Daten über das digitale System SURV3 übermittelt werden, doch auch hier ist Österreich in Verzug.

Die Kommission hat in diesem Zusammenhang Aufforderungsschreiben an die betroffenen Länder verschickt, die nun zwei Monate Zeit haben, um auf die Vorwürfe zu reagieren und die festgestellten Mängel zu beheben. Wird keine zufriedenstellende Antwort gegeben, kann die Kommission eine weitere Stellungnahme abgeben und möglicherweise den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Arbeitszeitvorschriften und Umweltverträglichkeitsprüfung

Ein weiteres Verfahren betrifft die Einhaltung der EU-Arbeitszeitvorschriften. Die Kommission hat Österreich darauf hingewiesen, dass das nationale Recht ungünstige Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in teilweise im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen wie Post und Telekom festlegt. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur täglichen Mindestruhezeit, Urlaubsvertretung, Krankenstand und zum bezahlten Jahresurlaub. Die Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht und hat daher ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Zusätzlich verwarnte die Kommission sowohl Österreich als auch Ungarn, da beide Länder die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Diese Regelung verpflichtet dazu, große Bau- oder Entwicklungsprojekte vor deren Beginn auf ihre Umweltauswirkungen zu prüfen. Laut der Kommission gewährleistet das österreichische Recht jedoch keine angemessene Prüfung dieser Projekte.

Insgesamt zeigt sich, dass die Europäische Kommission entschlossen ist, die Einhaltung der EU-Vorgaben durch ihre Mitgliedstaaten durchzusetzen. Österreich steht nun vor der Herausforderung, die festgestellten Mängel zeitnah zu beheben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Quelle: https://orf.at/stories/3392770/

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