
Österreich sieht sich mehreren Verfahren wegen Vertragsverletzungen gegenüber
Die Europäische Kommission hat die Einleitung mehrerer Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich beschlossen. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur Österreich, sondern auch fünf weitere EU-Mitgliedsstaaten, die ihren Verpflichtungen zur Einführung eines elektronischen Zollsystems zur vorübergehenden Verwahrung im Luftverkehr sowie des nationalen Einfuhrsystems nicht nachgekommen sind. Das neue System sollte bis Ende 2023 in allen EU-Staaten betriebsbereit sein, um die Zollabwicklung zu modernisieren und zu vereinheitlichen.
Veraltete Zolldaten und fehlende Compliance
Ein weiteres Verfahren betrifft die unzureichende Übermittlung von Zolldaten durch Österreich und die anderen betroffenen Länder. Bis zum 1. Januar 2024 sollten bestimmte Zolldaten über das von der EU betriebene digitale System SURV3 an die Kommission übermittelt werden. Laut Kommission verwenden die Mitgliedsstaaten jedoch weiterhin veraltete Formate und reduzieren die erforderlichen Datensätze, was die Effizienz und Transparenz im Zollprozess beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission an die betroffenen Länder Aufforderungsschreiben versandt, um die festgestellten Mängel innerhalb von zwei Monaten zu beheben.
Arbeitszeitvorschriften und Umweltschutz
Des Weiteren hat die Kommission Österreich zur Einhaltung der EU-Arbeitszeitvorschriften aufgefordert. Es wurde festgestellt, dass das österreichische Recht ungünstige Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in teilweise staatsbesitzenden Unternehmen wie Post und Telekom beinhaltet. Insbesondere betreffen die Mängel die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsvertretung, Krankenstand und bezahlten Jahresurlaub. Auch hier hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt.
Zusätzlich verwarnte die Kommission Österreich und Ungarn, da beide Länder die EU-Regelung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Gemäß der geänderten Regelung müssen große Bau- oder Entwicklungsprojekte in der EU vor Projektbeginn auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Die EU-Kommission bemängelt, dass das österreichische Recht keine angemessene Prüfung gewährleistet, was potenziell negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte.
Die betroffenen Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren und die festgestellten Mängel zu beheben. Andernfalls könnte die Kommission eine weitere Stellungnahme abgeben und letztlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. In der Vergangenheit hatte die Kommission bereits Klage gegen Österreich sowie Deutschland und Ungarn eingereicht, wobei es um Kompetenzstreitigkeiten im Rahmen der Donau-Kommission ging.
Quelle: https://orf.at/stories/3392770/
